Erledigung aller Formalitäten

Der Tod eines geliebten Menschen geht leider auch einher mit gewissen zu erledigenden Formalitäten und Behördengängen. Viele dieser Dinge nehmen wir Ihnen selbstverständlich gerne ab. Dazu gehören zum Beispiel:

• Ausstellung von Sterbeurkunden durch das jeweils zuständige Standesamt
• Friedhof/ Kirche/ Pfarrer oder Trauerredner: Vereinbarung von Terminen/ Treffen von Absprachen/ Weitergabe Ihrer Wünsche
• Abmeldung bei der Krankenkasse
• Meldung an und Abrechnung mit zum Beispiel Zusatzversicherungen und Lebensversicherungen
• Beantragung von Überbrückungsgeld bei der zuständigen Rentenversicherungsgesellschaft
• Abmeldung bei der Rentenkasse
• Abmeldungen bei Vereinen und berufsständigen Organisationen vornehmen
• Meldung über das Standesamt an das zuständige Amtsgericht von Nachlass und Erbe
• Erstellung von Trauerkarten unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche
• im Bedarfsfall: Abholung des Totenscheins aus dem Krankenhaus
• im Bedarfsfall: Meldung an das Versorgungsamt verfassen

Was wir Ihnen nicht abnehmen können sind die Benachrichtigung eines Arztes, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist, dieser stellt dann auch den Totenschein aus. Bitte erstellen Sie eine Liste mit Anschriften, sofern Sie die Trauerbriefe durch uns versenden wollen. Die Beantragung eines Erbscheins und die Eröffnung des Testaments müssen Sie selbst erledigen, ebenso den Rentenanspruch bei Bundesversicherungsanstalt geltend machen – eine Hilfestellung leisten wir aber gerne.

 

Nachfolgend haben wir für Sie noch eine Art Checkliste zusammengestellt. An viele dieser Dinge werden Sie sicherlich nicht umgehend denken, Relevanz haben sie aber eventuell:

• Kündigung von Telefon- und sonstigen Telekommunikationsverträgen
• Kündigung von Streamingdiensten oder Pay-TV
• Kündigung von Zeitungs- und sonstigen Abonnements
• Kündigung der Wohnung
• Daueraufträge bei der Bank kündigen
• Löschung von Social-Media-Accounts
• E-Mail-Adressen auf automatische Antwort umstellen und ggf. kündigen
• Kfz-Versicherung abmelden/ kündigen
• Versorgung der Haustiere sofern vorhanden
• Gas und Wasser abstellen
• Netzstecker von Elektrogeräten in der Wohnung ziehen bzw. Strom abschalten
• Benachrichtigung an Kreditgeber (hier kann Ihnen möglicherweise Ihr Steuerberater helfen)
• Abschließen und sichern von Fenstern und Türen in Wohnung oder Haus
• Auflösung des Hausstandes (sofern erforderlich)

Wichtiger Hinweis: Sofern Sie es ermöglichen können, so sollten Sie dafür Sorge tragen, dass Ihre Wohnung/ Ihr Haus während der Trauerfeier nicht leer ist! In der heutigen Zeit sind Adressen von „Trauerhäusern“ häufig beliebtes Ziel von Einbrechern.

 

Gerne stehen wir Ihnen auf Wunsch mit Rat & Tat zur Seite.