Überführungen im In- und Ausland

Bei Überführungen im Sarg muss der Verstorbene in einer sogenannten Flugkiste oder auch in einem herkömmlichen Sarg mit einem speziellen Zinkeinsatz transportiert werden. Dieser „Überführungssarg“ ist mit einem Ventil für den Druckausgleich ausgestattet, ein Zinkeinsatz wird vor dem Transport sorgfältig verlötet. Nach späterer Entnahme des Zinkeinsatzes kann der eigentliche Sarg dann auch für die Trauerfeier und Beisetzung verwendet werden. Überführungen, gleich ob im Inland oder ins Ausland, dürfen ausschließlich von Bestattern vorgenommen werden. ins Ausland nur von einem Bestatter vorgenommen werden. Innerhalb Europas können Überführungen per Auto, Zug, Schiff oder Flugzeug erfolgen. Überführungen per Flugzeug sind in vielen Fällen die schnellste und kostengünstigste Möglichkeit. Außerhalb der Grenzen Europas darf der Transport von Verstorbenen ausschließlich mit dem Flugzeug erfolgen und der Überführungssarg muss am Zielflughafen vom Bestatter in Empfang genommen werden. Urnen werden häufig als Luftfracht oder Postpaket in das gewünschte Land verschickt.

Ob und welche zusätzlich weiteren gesetzlichen Bestimmungen mit Blick auf die unterschiedlichen Länder zu beachten sind erläutern wir gerne.